Oberhausen
MÖBLIERTE APPARTEMENTS
Die Einzelappartements im „Q1“ sind ca. 22 m² groß und zur Einzelbelegung vorgesehen. Sie bestehen aus einem möblierten Wohnraum, eigenem Bad mit Dusche und einer kleinen voll ausgestatteten Küche. Die Appartements verfügen über Smart TV, LAN, Schreibtisch, Bürostuhl , Boxspringbett, Sofa, Wohnzimmertisch und Kleiderschrank. Alle Räume sind höherwertig ausgestattet z. B. mit Ambiente Beleuchtung, Parkettboden und Fliesen in Bad und Küche. Bei Bedarf kann ein eigener, schneller DSL-Telefonanschluss aufgeschaltet werden. Internet kann über ein schnelles WLAN genutzt werden. Zur Nutzung steht im Keller ein Wasch- und Trockenraum zur Verfügung. Reisegepäck (Koffer etc.) kann kostenlos im Gebäude über die Verwaltung deponiert werden.
VIRTUELLE BESICHTIGUNG
Durch Klicken der linken Maustaste können Sie sich im virtuellen Rundgang umschauen. Auf dem Smartphone oder Tablet schauen Sie sich einfach per wischen nach links, rechts oben und unten um. Sie können in unserem virtuellen Rundgang alle Zimmer der Wohnung besichtigen. Zwischen den unterschiedlichen Räumen können Sie durch Klicken auf die vier Kacheln unten rechts wechseln! Viel Spaß!
IHR EIGENES ZIMMER MIT
ALLEM wAS SIE BRAUCHEN!
22 m²
Wohnfläche pro Appartement
Küche
mit allen Geräten und Geschirr.
Wohnbereich
mit Sofa, Bett und Schreibtisch
Internet
High-Speed WLan
1 Duschbad
zur alleinigen Nutzung
Smart TV
im Zimmer
die kosten in der übersicht
Grundmiete
11,50€/m² 302,- €
Möblierungszuschlag
130,- €
Betriebskostenpauschale
125,- €
Stromkostenpauschale
60,- €
Nutzungsentgelt WLan
15,- €
Gesamtaufwand monatlich
ab 1.1.2023
(Umsatzsteuer enthalten)
632,- €
(entspricht 20,84 € / Tag /warm )
Die Grundmiete erhöht sich jährlich um 3% Der Möblierungszuschlag ist für die gesamte Mietdauer fix. auch wenn der Mieter einzelne Möbelstücke/Deko nicht wünscht oder gegen eigene tauschen möchte. Nicht benötigten Möbelstücke werden dann kostenlos im Objekt eingelagert und können vom Mieter jederzeit wieder zurückgefordert werden. Die Betriebskostenpauschale kann mit Beginn einer neuen Abrechnungsperiode angemessen angepasst werden wenn dies durch Kostensteigerungen begründet ist. Dabei werden die Kosten der BetriebskostenVO zu Grunde gelegt. Der Vermieter erteilt nur auf Verlangen des Mieters eine jährliche Betriebskostenabrechnung. Mit der Stromkostenpauschale sind die Stromkosten für den individuellen Verbrauch im WG-Zimmer und dem Gemeinschaftsräumen (Küche, Flure, Bäder) im laufenden Abrechnungszeitraum abgegolten. Die einzelnen Zimmer verfügen nicht über eigene Verbrauchszähler, somit braucht der Mieter sich nicht um eine Anmeldung für Strom zu kümmern. Der Strom wird also vermieterseitig gestellt. Die Kostenpauschalen können vermieterseitig nur für die Zukunft angehoben werden, wenn die von den Mietern einer WG gezahlten Pauschalen die tatsächlichen Kosten nicht mehr decken. Das Nutzungsentgelt für Internet/WLAN und den Anschluss der Smart-TV an das Netz beträgt pauschal monatlich
15,-- Euro/Monat. Es ist nicht optional und auch dann zu zahlen, wenn der Mieter angibt das Netz nicht zu nutzen. Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution von 1000,- € fällig. Sie ist Voraussetzung für die Schlüsselübergabe. Bei Auszug ist eine einmalige Gebühr für die Reinigung des WG-Zimmers und der Einrichtungsgegenstände in Höhe von 85,- € zu zahlen.